Sicherheitsbeleuchtung wird untergliedert in:
- Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung,
- Sicherheitsbeleuchtung für Flucht- und Rettungswege und
- Antipanikbeleuchtung.
Für diese drei Unterkategorien gelten gemäß DIN EN 1838 unterschiedliche lichttechnische Anforderungen, von denen die genaue Auslegung des jeweiligen Beleuchtungskonzepts abhängt. In Arbeitsstätten mit erhöhter Unfallgefahr darf beispielsweise die Helligkeit 15 Lux nicht unterschreiten, während die Beleuchtungsstärke auf Rettungswegen mindestens 1 Lux betragen muss.
Zu den wichtigsten Produkten in diesem Bereich zählen optische Sicherheitssysteme, Bereitschaftsleuchten, Fluchtwegleuchten und Beschilderung sowie Beleuchtungsmittel für Rettungswege, Sicherheitszeichen, Brandbekämpfungsanlagen und Meldeeinrichtungen. Diese verhelfen, dass die Rettungswege durch die entsprechende Notbeleuchtung und Kennzeichnung im Notfall entsprechend auffindbar sind.
Damit die Sicherheitsbeleuchtung im Ernstfall funktioniert, fordern diesbezügliche Normen und Vorschriften eine fachgerechte Planung und Montage, aber auch eine regelmäßige Wartung. Um den hohen Anforderungen gerecht zu werden, empfiehlt es sich, einen Fachplaner einzubeziehen. Dieser kann die Beleuchtung unter Berücksichtigung modernster Technologien auf die jeweiligen Bedürfnisse zuschneiden und eine zuverlässige und zugleich energieeffiziente Lösung erarbeiten.
Bereits der Ausfall eines einzelnen Elements der Notbeleuchtung stellt ein Unfallrisiko dar. Im Schadensfall liegt die Beweislast beim Eigentümer.
Prüfungen, Wartungen und Instandsetzungen darf ausschließlich Fachpersonal gemäß DIN VDE 0105-100, DIN VDE 1000-10 oder der jeweiligen Regeln für Betriebssicherheit durchführen. Prüfbücher müssen eine rückwirkende Kontrolle über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren ermöglichen.